Das Zivilrecht, auch bekannt als Privatrecht, regelt sämtliche vertragliche Angelegenheiten zwischen
1. Unternehmen und Privatpersonen
2. Privatpersonen untereinander
3. Unternehmen untereinander, sofern sie nicht speziellen Rechtsgebieten zugeordnet werden.
Kaufverträge, Arbeitsverträge oder Schenkungsverträge sind Bestandteil meiner juristischen Arbeit auf dem Gebiet des Zivilrechts.