Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken dienen. Darunter fallen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter und Tod. 

 

Im Rahmen des Sozialrechts vertrete ich Sie bei der Feststellung von Ansprüchen gegenüber Sozialleistungsträgern wie Krankenkassen, Rentenversicherungen oder dem Jobcenter. 

 

Bei Angelegenheiten wie der Altersrente, der Berufsunfähigkeitsrente, einer Schwerbehinderung, der Krankenversicherung, der Feststellung einer Pflegestufe, dem Arbeitslosengeld und weiteren Sachverhalten unterstütze ich Sie gerne in Form eines Mandats oder einer Erstberatung.