Im Rahmen des Mietrechts formuliere ich auf Bitten des Mandanten den Ausspruch oder die Abwehr von Kündigungen.
Weiterhin berate ich Sie gerne in gewährleistungsrechtlichen Fragestellungen und den daraus resultierenden Mietzinsminderungs- oder Mängelbeseitigungsansprüchen. Darunter fallen beispielsweise Feuchtigkeitsschäden oder Lärmbelästigungen
Wichtig im Bereich des Mietrechts ist eine schnellstmögliche Handlung, welche frei von Rechtsfehlern sein muss. Hierbei unterstütze ich Sie gerne.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen bei der Überprüfung und Gestaltung von Miet- oder Pachtverträgen zur Seite.