Das Familienrecht befasst sich zunächst mit den klassischen Fragestellungen bei Trennung und Scheidung. Dies betrifft die Ansprüche und Pflichten rund um den Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt, das Sorgerecht und Umgangsrecht sowie die Vermögensauseinandersetzung und den Zugewinnausgleich unter Eheleuten.
Der Anwalt für Familienrecht leistet aber auch eine umfassende Beratung bei familienrechtlichen Vertragsgestaltungen (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung).
Daneben sind in der familienrechtlichen Anwaltspraxis die Bereiche Elternunterhalt, Schwiegerelternzuwendungen und Ansprüche bei Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft von Bedeutung.
Der auf das Familienrecht spezialisierte Anwalt muss seinen Mandanten aber auch an den Schnittstellen zwischen Familienrecht und anderen Rechtsgebieten, wie dem Arbeitsrecht, Mietrecht und Sozialrecht, rechtlich fundiert beraten und vertreten.
Seit nunmehr 20 Jahren kämpfe ich erfolgreich für die Interessen meiner Mandaten im Bereich des Familienrechts. Ich würde mich daher freuen, wenn auch Sie mir Ihr Vertrauen schenken.