Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten gar nicht oder nur eingeschränkt regeln können.
Es dient zunächst dazu, festzustellen ob eine gesetzliche Betreuung notwenig ist oder ein Vormund aus der Familie bestimmt werden kann.
Aufgrund meiner weiteren Tätigkeit als Betreuerin bin ich sowohl in der Theorie als auch in der Praxis mit dem Gebiet des Betreuungsrechts betraut und habe daher fundierte Kenntnisse. Diese kann ich in einem möglichen Streitfall bestmöglich zu Ihren Gunsten anwenden.
Bei einer betreuungsrechtlichen Angelegenheit kontaktieren Sie mich gerne.