BETREUUNGEN

Die Tätigkeit als Berufsbetreuer nach §1896 ff. BGB erlaubt es mir neben der juristischen Tätigkeit einen sozialen Ansatz zu verfolgen. Als Berufsbetreuer bin ich mit solchen Angelegenheiten betraut, welche die Betreuten krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr eigenverantwortlich wahrnehmen können. 

 

Die erforderlichen Kompetenzen für die Arbeit mit hilfsbedürftigen Menschen kann ich wiederum in meiner juristischen Tätigkeit anwenden. Ein hohes Maß an Empathie, Selbstbewusstsein in der Arbeit mit Klienten, sowie Integrität im Umgang mit Sachverhalten lassen sich hierzu zählen. 

 

Bei Anfragen zum Thema Betreuung können Sie sich gerne telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular mit mir in Verbindung setzen.